Schadensfall melden: So gehst du richtig vor
Ein Schadensfall kann jeden treffen – egal ob Einbruch, Wasserschaden oder Brand. Wichtig ist dann, dass du schnell und richtig handelst, um deine Ansprüche aus der Hausratversicherung nicht zu gefährden. In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, wie du einen Schadensfall korrekt meldest und was du dabei unbedingt beachten solltest.
Schritt 1: Sofort handeln und Schaden dokumentieren
Zeit ist bei der Schadensmeldung entscheidend. Melde den Schaden innerhalb von 24 bis 48 Stunden bei deiner Versicherung – auch wenn du noch nicht alle Details kennst. Die meisten Versicherer haben dafür eine Schadenhotline, die rund um die Uhr erreichbar ist.
Bevor du aufräumst, dokumentiere den Schaden gründlich:
- Fotos und Videos: Mache detaillierte Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven. Fotografiere beschädigte Gegenstände einzeln und in der Gesamtübersicht.
- Liste erstellen: Notiere alle beschädigten oder gestohlenen Gegenstände mit Anschaffungsdatum und ungefährem Wert.
- Belege sammeln: Suche Kaufbelege, Rechnungen, Garantiescheine oder Kontoauszüge, die den Besitz und Wert der Gegenstände belegen.
- Zeugen: Falls vorhanden, notiere Namen und Kontaktdaten von Zeugen.
Bei Einbruch oder Diebstahl: Polizei einschalten
Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub ist eine Strafanzeige bei der Polizei Pflicht. Die Anzeigenummer benötigst du für die Schadensmeldung. Rufe die Polizei, bevor du etwas veränderst – auch wenn der Schaden gering erscheint.
Schritt 2: Schaden bei der Versicherung melden
Die meisten Versicherer bieten mehrere Wege zur Schadensmeldung:
- Online-Schadensformular: Schnell und bequem über das Kundenportal
- Telefon-Hotline: Persönliche Beratung, besonders bei komplexen Fällen hilfreich
- E-Mail oder Post: Für detaillierte Dokumentation mit Anhängen
Folgende Angaben werden in der Regel benötigt:
- Versicherungsnummer und persönliche Daten
- Datum und Uhrzeit des Schadens
- Genaue Beschreibung des Hergangs
- Art und Umfang des Schadens
- Liste der beschädigten/gestohlenen Gegenstände
- Bei Einbruch: Aktenzeichen der Polizei
Schritt 3: Was du auf keinen Fall tun solltest
Diese Fehler können dazu führen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder sogar verweigert:
- Beschädigte Gegenstände wegwerfen: Bewahre sie bis zur Freigabe durch die Versicherung auf. Der Gutachter muss sie eventuell begutachten.
- Reparaturen ohne Rücksprache: Bei größeren Schäden erst die Freigabe der Versicherung abwarten.
- Übertriebene Angaben: Ehrlichkeit ist Pflicht. Falsche Angaben können als Betrug gewertet werden.
- Verzögerte Meldung: Je länger du wartest, desto schwieriger wird die Regulierung.
Schritt 4: Der Ablauf nach der Meldung
Nach der Schadensmeldung läuft der Prozess in der Regel so ab:
- Eingangsbestätigung: Du erhältst eine Schadennummer (meist innerhalb von 1-2 Tagen)
- Prüfung des Falls: Die Versicherung prüft, ob der Schaden versichert ist (5-10 Tage)
- Gutachter-Termin: Bei größeren Schäden kommt ein Gutachter vor Ort (nach Vereinbarung)
- Regulierung: Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung (durchschnittlich 2-4 Wochen)
Was wird erstattet?
Die Hausratversicherung erstattet in der Regel den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Das bedeutet: Du bekommst den Betrag, den du heute für einen gleichwertigen neuen Gegenstand zahlen müsstest – nicht den gebrauchten Zeitwert.
Bei Reparaturen werden die tatsächlichen Kosten übernommen, sofern die Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist (Reparaturkosten unter 70-80% des Neuwerts).
Wichtige Tipps für eine schnelle Regulierung
- Reagiere schnell, aber bleibe gründlich bei der Dokumentation
- Bewahre alle Unterlagen gut auf – auch nach der Regulierung (für Steuererklärung)
- Frage aktiv nach, wenn die Bearbeitung länger als 4 Wochen dauert
- Nutze dein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall, wenn du mit der Regulierung unzufrieden bist
- Prüfe nach der Regulierung, ob deine Versicherungssumme noch ausreicht
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