Hausratversicherung steuerlich absetzen: So geht’s! – Tipps für Selbstständige & Arbeitnehmer

Hausratversicherung steuerlich absetzen – Im Lauf der Jahre sammeln sich in einem Haushalt so manche Wertgegenstände an. Um dich gegen Diebstahl oder Schäden zu schützen, greifen die meisten Eigentümer und Mieter auf eine Hausratversicherung zurück. Diese kommt natürlich auch mit einigen Kosten einher. Dabei kannst du deine Versicherungsbeiträge durchaus von der Steuer absetzen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf du bei der Steuererklärung zu achten hast, das erfährst du hier.

Hausratversicherung von der Steuer absetzen: So geht’s

Grundsätzlich dient die Hausratversicherung dazu, den Inhalt deiner Wohnung oder deines Hauses gegen bestimmte Risiken abzusichern. Dazu gehören Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Vandalismus. Leider ist die Hausratversicherung für den privaten Haushalt nicht steuerlich absetzbar, da es sich um eine private Versicherung handelt.

Doch eine Ausnahme besteht: Bist du selbstständig und besitzt ein eigenes Arbeitszimmer oder kannst nachweisen, dass du einen eigenen Arbeitsplatz zu Hause benötigst, kannst du die Kosten für die Hausratversicherung durchaus steuerlich geltend machen.

Voraussetzungen für Selbstständige und Arbeitnehmer

Nutzt du ein häusliches Arbeitszimmer, um beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten nachzugehen, kannst du also die Kosten für die Hausratversicherung in der Steuererklärung geltend machen.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Arbeitszimmer muss ein von der restlichen Wohnung abgetrennter Raum sein. Arbeitsecken im Schlafzimmer oder Durchgangszimmer werden nicht akzeptiert.
  2. Das Homeoffice sollte Teil einer Privatwohnung sein. Das bedeutet, dass das Arbeitszimmer in deinem privaten Wohnraum integriert ist und nicht außerhalb deiner Wohnung liegt.
  3. Die Möbel im Arbeitszimmer dienen hauptsächlich der Ausführung deiner beruflichen Tätigkeit. Dazu zählen Möbel wie Schreibtisch, Stuhl und Aktenschrank, die für deine Arbeit unerlässlich sind. Möbelstücke, die primär dem privaten Gebrauch dienen und nur teilweise beruflich genutzt werden, fließen nicht in die Absetzbarkeit ein.

So viel kann man absetzen: Beispiel

Um den Anteil der Hausratversicherung zu ermitteln, der steuerlich absetzbar ist, musst du die Gesamtkosten der Versicherung ermitteln und diese mit dem Verhältnis der Wohnfläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche multiplizieren. Das Ergebnis gibt dir den absetzbaren Betrag an.

Beispiel: Wenn dein Arbeitszimmer eine Fläche von 15 Quadratmetern hat und deine gesamte Wohnung 75 Quadratmeter umfasst, beträgt der absetzbare Anteil 20 %. Das bedeutet, dass du 20 % der Hausratversicherung als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angeben kannst.

Das brauchst du für die Steuererklärung

Um die Hausratversicherung in der Steuererklärung einzutragen, solltest du die entsprechenden Angaben in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) machen. Das gilt nur, wenn du selbstständig bist. Wenn du angestellt bist, trägst du die absetzbaren Kosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ein.

Zudem benötigst du folgenden Nachweise:

  • Beitragsnachweis deiner Hausratversicherung
  • Aufführung der Gesamtwohnfläche und der Größe Ihres Arbeitszimmers

Wichtig: Achte darauf, dass du die Kosten für die Hausratversicherung für dein Arbeitszimmer separat von den Kosten für den privaten Haushalt aufführst. Zudem solltest du entsprechende Belege und Nachweise aufbewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt deine Angaben belegen zu können.

Fazit: Hausratversicherung gekonnt absetzen

Für den privaten Haushalt ist eine Hausratversicherung als nicht absetzbar. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn du ein häusliches Arbeitszimmer für berufliche oder betriebliche Zwecke nutzt. In diesem Fall kannst du die Kosten für die Hausratversicherung anteilig in der Steuererklärung geltend machen. Achte darauf, die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit zu erfüllen und den entsprechenden Anteil der Versicherung korrekt zu berechnen. Trage die absetzbaren Kosten dann in der Anlage EÜR (bei Selbstständigen) oder in der Anlage N (bei Angestellten) ein und bewahre alle Belege sorgfältig auf. So kannst du sicherstellen, dass du den maximal möglichen Steuervorteil aus deiner Hausratversicherung ziehst.