Fahrrad und E-Bike richtig versichern: Hausrat oder eigene Police?
Fahrraddiebstahl in Deutschland: Die erschreckenden Zahlen
In Deutschland werden jährlich über 260.000 Fahrräder gestohlen – und das sind nur die polizeilich gemeldeten Fälle. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Leipzig und Münster ist das Diebstahlrisiko enorm hoch. Die Aufklärungsquote liegt bei mageren 10 Prozent, was bedeutet, dass neun von zehn gestohlenen Fahrrädern nie wiedergefunden werden.
Mit dem Boom von E-Bikes und hochwertigen Fahrrädern steigt auch der durchschnittliche Schadenswert. Ein gutes E-Bike kostet heute zwischen 2.500 und 5.000 Euro, Premium-Modelle auch deutlich mehr. Selbst klassische Fahrräder namhafter Hersteller kosten schnell 1.000 bis 2.000 Euro. Der finanzielle Verlust durch einen Diebstahl ist daher erheblich und für viele Menschen nicht einfach aus der Portokasse zu bezahlen.
Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dein Fahrrad oder E-Bike gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Die wichtigste Entscheidung dabei ist, ob der Schutz über die Hausratversicherung ausreicht oder ob eine separate Fahrradversicherung sinnvoller ist. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden detailliert beleuchten.
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Fahrrad in der Hausratversicherung: Was ist abgedeckt?
Die meisten Hausratversicherungen bieten einen Grundschutz für Fahrräder – allerdings mit Einschränkungen. Im Standardschutz sind Fahrräder gegen Einbruchdiebstahl versichert, also wenn das Fahrrad aus einem verschlossenen Kellerraum, einer Garage oder der Wohnung gestohlen wird. Der Diebstahl von der Straße, aus dem Hinterhof oder vom Fahrradständer vor dem Supermarkt ist im Grundschutz hingegen nicht abgedeckt.
Um auch den sogenannten einfachen Diebstahl abzudecken – also den Diebstahl des Fahrrads unterwegs – benötigst du den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in deiner Hausratversicherung. Dieser erweitert den Schutz auf den Diebstahl des angeschlossenen Fahrrads an jedem Ort. Die Betonung liegt auf „angeschlossen“: Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Schloss gesichert gewesen sein. Ein Fahrrad, das nur angelehnt oder mit dem mitgelieferten Speichenschloss gesichert war, ist in der Regel nicht versichert.
Bei vielen Tarifen ist die Entschädigung für Fahrräder auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt – typischerweise 1 bis 5 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro und einer Begrenzung auf 2 Prozent wären also maximal 1.000 Euro für den Fahrraddiebstahl abgedeckt. Für ein hochwertiges E-Bike reicht das bei Weitem nicht aus. Einige Premium-Tarife bieten jedoch höhere Entschädigungsgrenzen von 5.000 Euro oder mehr, die auch teurere Fahrräder abdecken.
Die Nachtzeitklausel: Ein veraltetes Relikt?
Früher enthielten fast alle Hausratversicherungen die sogenannte Nachtzeitklausel, die den Fahrraddiebstahlschutz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens ausschloss – es sei denn, das Fahrrad war zu diesem Zeitpunkt in Gebrauch. Wer also sein Fahrrad abends vor der Kneipe oder dem Kino abstellte und erst am nächsten Morgen bemerkte, dass es gestohlen wurde, ging leer aus.
Die gute Nachricht: Viele moderne Tarife haben die Nachtzeitklausel inzwischen abgeschafft. Der Diebstahlschutz gilt dann rund um die Uhr – eine erhebliche Verbesserung. Achte beim Abschluss oder bei der Verlängerung deiner Hausratversicherung unbedingt darauf, ob die Nachtzeitklausel noch enthalten ist. Falls ja, lohnt sich ein Wechsel zu einem Tarif ohne diese Einschränkung, da der Preisunterschied in der Regel minimal ist.
Selbst ohne Nachtzeitklausel bleibt die Bedingung bestehen, dass das Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss gesichert sein muss. Einige Versicherer stellen zusätzlich Anforderungen an die Qualität des Schlosses – etwa einen Mindestpreis von 30 bis 50 Euro oder eine bestimmte Sicherheitsstufe. Bügelschlösser und Kettenschlösser von Markenherstellern wie Abus, Kryptonite oder Trelock erfüllen diese Anforderungen in der Regel problemlos.
E-Bike: Die besonderen Regeln beachten
E-Bikes erfreuen sich enormer Beliebtheit, doch versicherungstechnisch gibt es wichtige Unterschiede zum klassischen Fahrrad. Zunächst die Begriffklärung: Als Pedelec gelten E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und einem Motor mit maximal 250 Watt. Diese sind rechtlich Fahrrädern gleichgestellt und können über die Hausratversicherung versichert werden. S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h gelten hingegen als Kleinkrafträder, benötigen ein Versicherungskennzeichen und sind nicht über die Hausratversicherung abdeckbar.
Für Pedelecs gelten in der Hausratversicherung grundsätzlich die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder. Allerdings ist der Wert eines durchschnittlichen E-Bikes deutlich höher, weshalb die Entschädigungsgrenze für Fahrräder in der Hausratversicherung häufig nicht ausreicht. Prüfe daher, ob die maximale Entschädigung den Neuwert deines E-Bikes abdeckt, und erhöhe die Grenze gegebenenfalls. Einige Versicherer bieten auch spezielle E-Bike-Bausteine an, die neben Diebstahl auch Akkuschäden, Elektronikdefekte und Sturzschäden abdecken.
Eine dedizierte Fahrradversicherung kann für teure E-Bikes die bessere Wahl sein. Sie bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz, der über den reinen Diebstahl hinausgeht: Vandalismus, Unfallschäden, Teilediebstahl (etwa gestohlene Akkus oder Displays), Material- und Produktionsfehler sowie weltweiter Schutz sind bei vielen Fahrradversicherungen im Leistungsumfang enthalten. Die Kosten liegen bei etwa 5 bis 15 Prozent des Fahrradwerts pro Jahr.
GPS-Tracker und weitere Schutzmaßnahmen
Neben dem Versicherungsschutz kannst du auch aktiv zur Sicherheit deines Fahrrads beitragen. GPS-Tracker wie Apple AirTag, Tile oder spezielle Fahrrad-Tracker von Herstellern wie Bosch oder PowUnity ermöglichen es, ein gestohlenes Fahrrad zu orten. Viele E-Bikes haben bereits einen GPS-Tracker integriert, der über die zugehörige App aktiviert werden kann. Die Kosten für einen GPS-Tracker liegen zwischen 30 und 100 Euro, je nach Funktionsumfang und laufenden Kosten für die Datenübertragung.
Registriere dein Fahrrad zudem bei einer Fahrraddatenbank und notiere die Rahmennummer. Im Falle eines Diebstahls erleichtert dies die polizeiliche Fahndung und den Nachweis gegenüber der Versicherung. Fotos des Fahrrads mit sichtbarer Rahmennummer und die Aufbewahrung der Kaufquittung sind ebenfalls wichtig für eine reibungslose Schadensregulierung.
Für einen umfassenden Vergleich der besten Hausrattarife mit und ohne Fahrradschutz schau in unseren Vergleich der Testsieger. Dort findest du alle relevanten Leistungen im direkten Vergleich, inklusive Entschädigungsgrenzen für Fahrräder und E-Bikes.
Häufig gestellte Fragen
Ist mein E-Bike automatisch in der Hausratversicherung mitversichert?
Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h sind grundsätzlich wie Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert – allerdings nur gegen Einbruchdiebstahl. Für den Diebstahl unterwegs benötigst du den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Prüfe zudem, ob die Entschädigungsgrenze für Fahrräder den Wert deines E-Bikes abdeckt. S-Pedelecs (bis 45 km/h) sind nicht über die Hausratversicherung versicherbar und benötigen ein eigenes Versicherungskennzeichen.
Gilt die Nachtzeitklausel noch bei modernen Tarifen?
Viele moderne Hausrattarife haben die Nachtzeitklausel abgeschafft und bieten einen 24-Stunden-Schutz für Fahrräder. Ältere Verträge können die Klausel jedoch noch enthalten, wodurch der Schutz zwischen 22 und 6 Uhr eingeschränkt ist. Prüfe deine Versicherungsbedingungen und wechsle gegebenenfalls zu einem aktuellen Tarif ohne Nachtzeitklausel – der Mehrpreis ist in der Regel minimal.
Lohnt sich eine separate Fahrradversicherung neben der Hausrat?
Für Fahrräder und E-Bikes mit einem Wert ab circa 1.500 Euro kann eine separate Fahrradversicherung sinnvoll sein. Sie bietet neben dem Diebstahlschutz auch Leistungen für Vandalismus, Unfallschäden, Verschleiß und Elektronikdefekte (beim E-Bike). Bei günstigen Fahrrädern reicht der Fahrrad-Zusatzbaustein in der Hausratversicherung in der Regel aus. Vergleiche die Kosten beider Optionen: Die Fahrradversicherung kostet etwa 5 bis 15 Prozent des Fahrradwerts jährlich, der Hausrat-Zusatzbaustein meist deutlich weniger.
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