Was deckt eine Glasversicherung ab?
Eine Glasversicherung? – auch Glasbruchversicherung genannt – schützt dich vor den Kosten, die durch das Zerbrechen von Glasflächen entstehen. Sie wird in der Regel als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung abgeschlossen und erweitert den Versicherungsschutz um einen wichtigen Bereich, den die Standard-Hausratversicherung nicht oder nur eingeschränkt abdeckt.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei typischerweise zwei Kategorien: Mobiliar?-Glasversicherung und Gebäude-Glasversicherung. Die Mobiliar-Glasversicherung deckt Glasflächen in Möbeln, Vitrinen, Glaskeramik-Kochfeldern (Ceranfeld), Aquarien, Terrarien und Duschkabinen ab. Die Gebäude-Glasversicherung schützt hingegen fest verbaute Glasflächen wie Fenster, Türverglasungen, Wintergärten, Glasdächer und Balkonverglasungen.
Wichtig zu wissen: Bei der Standard-Hausratversicherung ist Glasbruch nur dann versichert, wenn er durch ein versichertes Ereignis verursacht wird – beispielsweise durch Einbruchdiebstahl?, Sturm oder Feuer. Ein Glasbruch durch einen Unfall im Alltag, etwa wenn ein Kind einen Ball gegen die Glastür wirft oder du beim Putzen das Ceranfeld beschädigst, ist ohne Glasversicherung nicht abgedeckt.
Hausratversicherung jetzt vergleichen
Vergleichen Sie die besten Tarife aus über 45 Anbietern – kostenlos und unverbindlich.
Ceranfeld, Aquarium, Wintergarten: Die wichtigsten Schadensfälle
Das Glaskeramik-Kochfeld ist einer der häufigsten Schadensfälle in der Glasversicherung. Ein herunterfallender Topf, eine schwere Pfanne oder ein Stoß mit dem Ellenbogen können schnell einen Sprung oder Bruch verursachen. Die Kosten für ein neues Ceranfeld inklusive Einbau liegen je nach Modell zwischen 200 und 1.500 Euro. Gerade bei modernen Induktionskochfeldern mit integriertem Dunstabzug können die Kosten sogar über 2.000 Euro betragen.
Aquarienbesitzer kennen das Risiko: Ein Riss im Aquariumglas kann nicht nur das Aquarium selbst zerstören, sondern durch auslaufendes Wasser auch erhebliche Folgeschäden verursachen. Große Aquarien mit 500 Litern oder mehr stellen einen beträchtlichen Wert dar, und die Glasversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Glases. Die Folgeschäden durch das auslaufende Wasser werden dabei über die reguläre Hausratversicherung abgewickelt.
Wintergärten und großflächige Glasfassaden stellen ein besonderes Risiko dar. Hagelschäden, thermische Spannungen oder Steinschlag können teure Schäden verursachen. Bei einem Wintergarten mit Isolierverglasung können die Kosten für eine einzelne Scheibe schnell 500 bis 2.000 Euro betragen. Wer einen Wintergarten besitzt, sollte die Glasversicherung daher als nahezu unverzichtbar betrachten. Gleiches gilt für hochwertige Duschkabinen aus Echtglas, deren Ersatz ebenfalls kostspielig ist.
Kosten und Wirtschaftlichkeit der Glasversicherung
Die Glasversicherung als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung kostet je nach Versicherer, Wohnfläche und Umfang zwischen 20 und 80 Euro pro Jahr. Bei einer durchschnittlichen 80-Quadratmeter-Wohnung ohne Wintergarten liegt der Beitrag? typischerweise bei 30 bis 50 Euro jährlich. Dieser vergleichsweise niedrige Beitrag macht die Glasversicherung zu einem überschaubaren finanziellen Risiko.
Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Hast du ein teures Ceranfeld, eine hochwertige Duschkabine aus Glas, große Fensterflächen oder gar einen Wintergarten, kann sich die Glasversicherung schnell rechnen. Bereits ein einziger Schadensfall übersteigt in der Regel die Beiträge mehrerer Jahre. In einer kleinen Mietwohnung mit Standard-Ausstattung und wenig Glasflächen ist der Nutzen hingegen geringer, da die Gebäudeverglasung in der Regel über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt ist.
Prüfe vor dem Abschluss auch, ob dein Vermieter bereits eine Gebäude-Glasversicherung abgeschlossen hat. In diesem Fall benötigst du als Mieter nur die Mobiliar-Glasversicherung für deine eigenen Glasgegenstände, was den Beitrag deutlich senkt.
Was ist nicht versichert? Wichtige Ausschlüsse
Auch die Glasversicherung hat ihre Grenzen. Nicht versichert sind in der Regel: Brillengläser, Kontaktlinsen, Hohlgläser wie Vasen und Trinkgläser, Geschirr, Glühbirnen und Leuchtmittel, Handy- und Tablet-Displays sowie optische Gläser in Kameras. Auch Schäden durch Kratzer, Absplitterungen oder allmähliche Trübung fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Nur ein tatsächlicher Bruch – also das vollständige Zerbrechen oder ein deutlicher Sprung, der die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt – löst den Versicherungsfall aus.
Einige Versicherer schließen zudem Kunstverglasungen, Bleiglasfenster oder besonders teure Spezialgläser nur gegen Aufpreis ein. Wenn du solche Glasflächen besitzt, solltest du die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Ein umfassender Überblick über Tarife mit und ohne Glasschutz findest du in unserem Vergleich der Testsieger.
Bedenke außerdem, dass bei selbst verschuldetem Glasbruch keine Kürzung wegen Fahrlässigkeit erfolgt. Anders als bei vielen anderen Versicherungen spielt die Frage, wer den Glasbruch verursacht hat, keine Rolle – solange kein Vorsatz vorliegt, zahlt die Versicherung.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Sprung im Ceranfeld ein Versicherungsfall?
Ja, ein Sprung oder Bruch im Ceranfeld (Glaskeramik-Kochfeld) ist ein klassischer Fall für die Glasversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden durch einen heruntergefallenen Gegenstand, einen Stoß oder durch thermische Belastung entstanden ist. Voraussetzung ist lediglich, dass eine Glasversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung vereinbart wurde und der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Brauche ich als Mieter eine Gebäude-Glasversicherung?
In den meisten Fällen nicht. Die Verglasung des Gebäudes – also Fenster, Türen und Balkonverglasungen – ist Sache des Vermieters und sollte über dessen Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein. Als Mieter? benötigst du in der Regel nur die Mobiliar-Glasversicherung für deine eigenen Gegenstände wie Ceranfeld, Duschkabine oder Vitrinen. Kläre im Zweifelsfall mit deinem Vermieter, ob eine Gebäudeverglasung besteht.
Gibt es eine Wartezeit bei der Glasversicherung?
Bei den meisten Versicherern gibt es keine Wartezeit? für die Glasversicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Datum. Einige wenige Anbieter setzen eine Wartezeit von wenigen Wochen an, um Missbrauch zu verhindern. Prüfe daher die Vertragsbedingungen vor dem Abschluss und achte auf das tatsächliche Beginn-Datum des Versicherungsschutzes.
Weiterlesen: Hausratversicherung Ratgeber
- Versicherungssumme richtig berechnen
- Elementarschäden versichern
- Hausratversicherung für Studenten und WG
- Fahrrad und E-Bike versichern
- Hausratversicherung Vergleich & Testsieger
Weitere Versicherungsthemen
Häufig gestellte Fragen
Was deckt die Glasversicherung ab?
Die Glasversicherung übernimmt Schäden an Glasflächen wie Fensterscheiben, Türverglasungen, Glaskeramik-Kochfeldern und Duschkabinen aus Glas. Auch Wintergärten und Glasbausteine sind in der Regel mitversichert. Die Versicherung zahlt sowohl bei Bruch durch äußere Einwirkung als auch bei Beschädigung durch Ungeschicklichkeit.
Ist Glasversicherung in der Hausratversicherung enthalten?
Nein, die Standard-Hausratversicherung deckt Glasschäden nur dann ab, wenn sie durch ein versichertes Ereignis wie Einbruch, Feuer oder Sturm entstehen. Einfacher Glasbruch – etwa wenn ein Kind einen Ball gegen die Fensterscheibe wirft – ist ohne den Zusatzbaustein Glasversicherung nicht abgedeckt. Deshalb bieten die meisten Versicherer Glasschutz als optionalen Zusatz an.
Lohnt sich eine separate Glasversicherung?
Das hängt von Ihrer Wohnsituation ab. Wer große Glasflächen, teure Glaskeramik-Kochfelder oder einen Wintergarten besitzt, profitiert deutlich von dem Zusatzbaustein. Für eine typische Mietwohnung mit Standardfenstern lohnt sich die Glasversicherung oft weniger, da die Reparaturkosten im Schadenfall überschaubar bleiben und der Vermieter für Gebäudeglas zuständig ist.
{
„@context“: „https://schema.org“,
„@type“: „FAQPage“,
„mainEntity“: [
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Was deckt die Glasversicherung ab?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Die Glasversicherung übernimmt Schäden an Glasflächen wie Fensterscheiben, Türverglasungen, Glaskeramik-Kochfeldern und Duschkabinen aus Glas. Auch Wintergärten und Glasbausteine sind in der Regel mitversichert. Die Versicherung zahlt sowohl bei Bruch durch äußere Einwirkung als auch bei Beschädigung durch Ungeschicklichkeit.“
}
},
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Ist Glasversicherung in der Hausratversicherung enthalten?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Nein, die Standard-Hausratversicherung deckt Glasschäden nur dann ab, wenn sie durch ein versichertes Ereignis wie Einbruch, Feuer oder Sturm entstehen. Einfacher Glasbruch – etwa wenn ein Kind einen Ball gegen die Fensterscheibe wirft – ist ohne den Zusatzbaustein Glasversicherung nicht abgedeckt. Deshalb bieten die meisten Versicherer Glasschutz als optionalen Zusatz an.“
}
},
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Lohnt sich eine separate Glasversicherung?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Das hängt von Ihrer Wohnsituation ab. Wer große Glasflächen, teure Glaskeramik-Kochfelder oder einen Wintergarten besitzt, profitiert deutlich von dem Zusatzbaustein. Für eine typische Mietwohnung mit Standardfenstern lohnt sich die Glasversicherung oft weniger, da die Reparaturkosten im Schadenfall überschaubar bleiben und der Vermieter für Gebäudeglas zuständig ist.“
}
}
]
}