Hausratversicherung im Schadenfall

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Es brennt, jemand ist eingebrochen, oder die Waschmaschine hat die Wohnung geflutet — was jetzt? Diese Ratgeber begleiten dich Schritt für Schritt durch den Schadensfall: von der korrekten Erstmeldung über Fristen und Beweissicherung bis zur Auszahlung. Typische Fehler die zur Kürzung führen, was wirklich versichert ist, und wie du dich optimal verhältst. 108 Artikel für den Ernstfall.

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Häufige Fragen — Hausratversicherung im Schadenfall

Was muss ich nach einem Einbruch sofort tun?

Erstens: Polizei rufen und Anzeige erstatten — du brauchst die Schadennummer. Zweitens: nichts verändern bis die Polizei da war. Drittens: Versicherung innerhalb von 24 Stunden telefonisch informieren. Viertens: Schadensliste mit Fotos und Belegen erstellen. Die Frist zur schriftlichen Schadensmeldung liegt meist bei 2–3 Werktagen.

Was zahlt die Versicherung bei Wasserschaden?

Leitungswasserschäden (geplatzte Rohre, defekte Waschmaschine) sind standardmäßig versichert. Die Versicherung zahlt den Hausrat auf Neuwertbasis. Eindringendes Regenwasser oder Überschwemmung ist nur mit Elementarschutz-Zusatz gedeckt.

Wie lange dauert die Schadensregulierung?

Einfache Schadenfälle werden oft innerhalb von 2–4 Wochen reguliert. Bei Gutachterbedarf oder Streit über die Summe kann es 2–3 Monate dauern. Vollständige Dokumentation beschleunigt den Prozess deutlich.

Was passiert wenn ich den Schaden zu spät melde?

Verspätete Meldung kann zur Leistungskürzung führen. Die meisten Policen verlangen Meldung innerhalb weniger Tage. Im Extremfall — wenn die Verspätung die Schadensfeststellung unmöglich macht — kann die Versicherung ganz ablehnen.

Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Viele neuere Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich ein. Ältere Policen oder Basstarife leisten hier oft nicht. Unbedingt im Vertrag prüfen — gerade für Vergessen von offenen Fenstern oder unbeaufsichtigten Kerzen ist das relevant.