Hausratversicherung: Was tun bei einem Einbruch?
Ein Einbruch ist ein traumatisches Erlebnis. Die Wohnung ist durchsucht, Wertgegenstände sind weg — und man fühlt sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Was jetzt zu tun ist, Schritt für Schritt.
Schritt 1: Sicherheit geht vor — Wohnung nicht sofort betreten
Wenn Sie einen Einbruch vermuten (z.B. durch ein aufgebrochenes Fenster oder eine offene Tür):
- Nicht eintreten! Der Täter könnte noch in der Wohnung sein
- Verlassen Sie die Nähe des Gebäudes
- Rufen Sie sofort die Polizei (110)
- Betreten Sie die Wohnung erst, wenn die Polizei freigegeben hat
Schritt 2: Polizei rufen und Anzeige erstatten
Die Polizeiliche Anzeige ist für die Versicherungsleistung meistens Pflicht. Wichtig:
- Erstatten Sie Anzeige — auch wenn Sie denken, dass es wenig bringt
- Lassen Sie sich die Anzeigenummer geben
- Fragen Sie, wann Kriminalpolizei und Spurensicherung kommen
Schritt 3: Nichts berühren oder aufräumen
Vor dem Gutachtertermin der Versicherung:
- Nichts aufräumen oder wegräumen
- Türen und Fenster so lassen wie sie sind (Beweismittel)
- Keine eigenen Reparaturen vornehmen
- Ausnahme: Sofortsicherung bei offenem Fenster oder aufgebrochener Tür (z.B. mit Brett)
Schritt 4: Versicherung kontaktieren
Informieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich:
- Schadennummer und Ansprechpartner notieren
- Fragen Sie: Wann kommt ein Gutachter?
- Fragen Sie nach Sofortleistungen (z.B. Schlüsseldienst-Erstattung, Notunterkunft)
Schritt 5: Inventarliste erstellen
Erstellen Sie so detailliert wie möglich eine Liste des Gestohlenen:
- Name/Beschreibung des Gegenstands
- Schätzung des Werts (Kaufpreis, Alter, Zustand)
- Kaufbelege oder Fotos, falls vorhanden
- Seriennummern (besonders für Elektronik)
Schritt 6: Schloss wechseln lassen
Sobald die Polizei fertig ist: Schloss austauschen lassen. Viele Hausratversicherungen erstatten Schlüsseldienstkosten nach einem Einbruch. Außerdem: Fenster und Türen auf Funktionstüchtigkeit prüfen.
Checkliste: Nach einem Einbruch
- ☐ Polizei rufen (110)
- ☐ Wohnung erst betreten wenn freigegeben
- ☐ Nichts berühren oder aufräumen
- ☐ Anzeige erstatten, Anzeigenummer notieren
- ☐ Versicherung kontaktieren
- ☐ Gestohlene Gegenstände auflisten
- ☐ Schloss wechseln
- ☐ Fotos von Schäden erstellen
Einbruch bei Einbruch: Diese Schritte jetzt tun
- Polizei rufen (110) – Einbruch sofort anzeigen, Aktenzeichen notieren
- Nichts anfassen / aufräumen bis Polizei vor Ort war
- Versicherung informieren – Schaden sofort melden (oft Frist 72 Stunden)
- Schaden dokumentieren: Fotos von Schäden, Liste gestohlener Gegenstände mit Wert
- Belege sammeln: Kaufbelege, Kontoauszüge, alte Fotos der Gegenstände
- Türreparatur: Schlüsseldienst-Rechnung aufbewahren (wird erstattet)
Wichtig: Viele Versicherungen haben eine kurze Melde-Frist (24–72 Stunden). Zu spät meldete Schäden können abgelehnt werden.
Wenn etwas bei Einbruch passiert: Diese Schritte helfen
Die Schadensabwicklung ist der Moment der Wahrheit bei der Hausratversicherung. Wer gut vorbereitet ist, bekommt seine Erstattung schneller und vollständiger. Sofortmaßnahmen je nach Schadentyp: Bei Einbruch — Polizei (110) sofort, Tatort nicht verändern, Aktenzeichen notieren. Bei Wasserschaden — Haupthahn abdrehen, Strom abschalten, Versicherer anrufen. Bei Brand — Feuerwehr (112), Gebäude verlassen, dann erst Versicherung.
Jetzt Einbruch-Hausrat dokumentieren: So geht es
Die beste Vorbereitung auf den Schadensfall: Ein jährlich aktualisiertes Rundgang-Video durch alle Räume. 10–15 Minuten Smartphone-Video zeigen alles, was vorhanden ist — mit Seriennummern, Marken und Modellen sichtbar. Dieses Video in der Cloud speichern (Google Drive, iCloud). Im Schadensfall ist dieses Video bares Geld wert — ohne Nachweis? bekommt man weniger oder gar nichts.
Wichtige Kontakte bei Einbruch: Was tun im Notfall?
Speichern Sie folgende Nummern im Smartphone: Polizei 110 (Einbruch, Diebstahl?), Feuerwehr 112 (Brand, Notfall), Ihre Versicherungs-Hotline (auf Versicherungsschein). Viele Versicherer bieten 24-Stunden-Notfallhotlines — prüfen Sie im Voraus, ob Ihr Versicherer dies anbietet. Im Schadensfall gilt: Ruhe bewahren, Sofortmaßnahmen treffen, dokumentieren, dann melden.
FAQ: Schaden melden und Erstattung
Wie lange dauert die Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung?
Unkomplizierte Schäden (Einbruch, klar dokumentiert) werden oft innerhalb von 2–4 Wochen reguliert. Bei größeren Schäden (Feuer, umfangreicher Wasserschaden) kann ein Sachverständiger? eingeschaltet werden, was den Prozess verlängert. Vollständige Dokumentation vom ersten Tag an beschleunigt alles erheblich.
Kann meine Versicherung einen Schaden ablehnen?
Ja – häufige Gründe: Schaden wurde zu spät gemeldet, Einbruchspuren fehlen, die Schadenursache war ausgeschlossen (z.B. Überflutung ohne Elementarschutz), grobe Fahrlässigkeit (vergessener Herd), oder die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert (Unterversicherung). Genau Vertrag lesen und Dokumentation vollständig halten.
Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?
Erst schriftlich widersprechen mit Begründung und Belegen. Dann Ombudsmann? für Versicherungen einschalten (kostenlos, unabhängig). Als letztes Mittel: Anwalt für Versicherungsrecht. Viele Erstattungsstreitigkeiten werden durch den Versicherungsombudsmann außergerichtlich gelöst.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme? meiner Hausratversicherung sein?
Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert??
Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.
Wann greift die grobe Fahrlässigkeit??
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.
Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?
Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt?, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie? erheblich senken.
Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?
Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat? auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.