Du hast geerbt — und plötzlich stellt sich die Frage: Was passiert mit der Hausratversicherung des Verstorbenen? Und wie versicherst du geerbte Wertgegenstände richtig? Dieser Ratgeber gibt dir Antworten auf häufige Fragen rund um Hausratversicherung und Erbschaft.
Was passiert mit der Hausratversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers geht der Versicherungsvertrag automatisch auf die Erben über (§ 95 VVG). Das bedeutet:
- Der Vertrag läuft weiter — du bist als Erbe nun Versicherungsnehmer
- Du kannst den Vertrag fortführen oder innerhalb bestimmter Fristen kündigen
- Beide Seiten haben ein Sonderkündigungsrecht bei Erbschaft
Informiere den Versicherer so bald wie möglich über den Todesfall. Reiche einen Erbschein oder andere Nachweise vor. Der Versicherer wird dich über deine Optionen informieren.
Geerbter Hausrat: Wie anpassen?
Durch eine Erbschaft erhöht sich der Wert deines Hausrats erheblich — manchmal um Zehntausende Euro. Folgendes solltest du tun:
- Inventarliste? des geerbten Hausrats erstellen (mit Neuwert?-Schätzungen)
- Versicherungssumme deiner eigenen Police entsprechend anpassen
- Wertvolle Einzelstücke (Schmuck, Kunst, Uhren, Antiquitäten?) separat bewerten und melden
- Ggf. Wertgutachten für hochwertige Erbstücke anfertigen lassen
Wertvolle Erbstücke: Was ist zu beachten?
Viele Nachlässe enthalten wertvolle Einzelgegenstände, die bei Standardpolicen nur bis zu einem Sublimit versichert sind:
- Schmuck und Uhren: Oft max. 20 % der Versicherungssumme?
- Bargeld? und Wertsachen: Meist 1.000–2.000 Euro Limit
- Kunstwerke und Antiquitäten: Prozentuale Limits
Wenn du wertvolle Erbstücke bekommst, muss die Police angepasst werden — sonst droht Unterversicherung bei genau diesen Stücken.
Schritt-für-Schritt nach der Erbschaft
- Versicherung des Verstorbenen kontaktieren und Todesfall melden
- Vertrag auf eigenen Namen übertragen oder kündigen
- Eigene Police um geerbt Inventar? erweitern
- Wertvolle Einzelstücke separat schätzen lassen
- Versicherungssumme anpassen
- Lagerung wertvoller Stücke klären (Safe, Bank)
Nachlasswohnung: Wie versichert?
Wenn du eine Wohnung erbst, die du nicht selbst bewohnst, gilt:
- Der Hausrat? in der Nachlasswohnung ist ggf. durch die alte Police noch geschützt (Übergangszeit)
- Du solltest zeitnah klären: Weiterführen, übertragen oder kündigen
- Bei Leerstand der Nachlasswohnung greifen ggf. Leerstandsklauseln der Versicherung
- Neue eigene Police für die Nachlasswohnung abschließen wenn du sie übernimmst
Häufige Fragen zu Hausratversicherung bei Erbschaft: Was p
Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?
Die Standardformel: Wohnfläche? in qm × 650 € = Versicherungssumme. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt ab. Wer hochwertige Möbel, teure Elektronik oder Sammlerstücke hat, sollte die Summe höher ansetzen – und Einzelobjekte über 1.000 € explizit im Vertrag nennen.
Muss ich jeden Schaden melden, auch kleine?
Nicht unbedingt. Sehr kleine Schäden unter dem Selbstbehalt? lohnen sich nicht zu melden. Außerdem: Zu viele Schäden in kurzer Zeit können zu Prämienerhöhungen führen oder im Extremfall zur Kündigung? durch den Versicherer. Daher: Kleinschäden selbst tragen, nur relevante Schäden melden.
Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung?
Hausratversicherung: Schützt dein persönliches Eigentum (alles, was du beim Umzug? mitnehmen würdest). Wohngebäudeversicherung: Schützt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest eingebaute Heizung). Als Mieter? brauchst du nur die Hausratversicherung – die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters.
Abschließender Tipp: Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Haushalt. Wer gut versichert ist, kann nach einem Schaden neu anfangen — ohne finanzielle Katastrophe. Nehmen Sie sich 15 Minuten Zeit für einen aktuellen Vergleich: Es könnte die beste Investition des Jahres sein.
Unterversicherung bei Erbschaft: So erkennst du sie
Wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Hausratwert liegt, spricht man von Unterversicherung?. Im Schadensfall? zahlt die Versicherung dann nur anteilig:
Formel: Erstattung = Schaden × (Versicherungssumme ÷ tatsächlicher Wert)
Beispiel: Hausratwert 60.000 €, Versicherungssumme 40.000 €, Schaden 6.000 € → Erstattung nur 4.000 €. Das ist ein Verlust von 2.000 € durch Unterversicherung. Vermeidung: Versicherungssumme alle 3–5 Jahre aktualisieren.
Checkliste für die Erbschaft-Versicherung
| Baustein | Wichtigkeit | Für wen besonders? |
|---|---|---|
| Einbruchdiebstahl? | Pflicht | Alle Haushalte |
| Leitungswasserschaden | Pflicht | Besonders Altbau |
| Feuer / Blitzschlag? | Pflicht | Alle Haushalte |
| Fahrradklausel? | Empfohlen | Aktive Fahrradfahrer, Städte |
| Glasbruch | Optional | Große Glasfronten, Kamine |
| Elementarschutz | Empfohlen | Fluss-/Hangnähe, Keller? |
| Neuwertersatz | Empfohlen | Hochwertige Ausstattung |
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?
Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert??
Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.
Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.
Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?
Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer? kann die Prämie? erheblich senken.
Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?
Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.