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Hausratversicherung und Kinderschäden: Was zahlt die Versicherung?

5 Min. Lesezeit
Mann vergleicht Versicherungsangebote am Laptop auf Schreibtisch

Kinder sind erfinderisch – und manchmal auch sehr kostspielig. Wir erklären, wann die Hausratversicherung bei Kinderschäden zahlt und was Eltern zusätzlich absichern sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Kinderschäden in der Wohnung: Ein alltägliches Risiko
  • Was die Hausratversicherung bei Kinderschäden NICHT zahlt
  • Wann zahlt die Versicherung trotzdem?
  • Privathaftpflicht: Entscheidend für Schäden bei Dritten
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Kinderschäden in der Wohnung: Ein alltägliches Risiko

Kinder erkunden die Welt – und hinterlassen dabei manchmal teure Spuren. Der umgeworfene Blumentopf auf dem Laptop, die Buntstifte auf dem weißen Sofa, das zerbrochene Tablet – solche Szenarien kennen viele Eltern. Doch welche dieser Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Was die Hausratversicherung bei Kinderschäden NICHT zahlt

Die schlechte Nachricht zuerst: Schäden, die Kinder mutwillig oder versehentlich am eigenen Hausrat? verursachen, sind in Standard-Hausratversicherungen grundsätzlich nicht versichert. Das gilt für:

  • Zerbrochener Fernseher durch einen Wurf
  • Mit Filzstift bemalte Möbel
  • Zerissene Bücher oder CD-Hüllen
  • Beschädigter Laptop durch Kinderhände

Die Hausratversicherung deckt versicherte Ereignisse (Brand, Einbruch, Leitungswasser) – nicht die normalen Alltagsunfälle.

Wann zahlt die Versicherung trotzdem?

Es gibt Ausnahmesituationen, in denen auch Kinderschäden versichert sind:

  • Kind löst Brand aus (z.B. spielt mit Feuer): Brandschaden? am Hausrat ist versichert
  • Kind kippt Eimer mit Wasser um und Elektronik wird nass: Kommt auf die Formulierung der Police an – manchmal als Leitungswasserschaden oder Missgeschick abgedeckt
  • Kind öffnet Tür und Einbrecher nutzt das aus: Wenn tatsächlich Einbruch stattfand, ist das versichert

Privathaftpflicht: Entscheidend für Schäden bei Dritten

Was Kinder bei anderen anrichten, ist Sache der Privathaftpflichtversicherung. Wenn Ihr Kind das Sofa des Nachbarn mit Filzstiften bemalt oder das Schulipad des Mitschülers fallen lässt:

  • Kinder unter 7 Jahren sind deliktsunfähig – Eltern haften nur bei eigenem Aufsichtsverschulden
  • Kinder ab 7 Jahren: Haftung hängt von Einsichtsfähigkeit ab
  • Mit Kinder-Haftpflicht (Teil vieler Familien-Haftpflicht-Policen) sind Schäden gut abgesichert

Tipps für Eltern: Diese Versicherungen sind wichtig

  1. Hausratversicherung mit Neuwertklausel? – schützt bei versicherten Ereignissen
  2. Familien-Haftpflichtversicherung – deckt Schäden der Kinder bei Dritten
  3. Elektronikklausel – für den unvermeidlichen Laptop-Unfall
  4. Glasversicherung? – wenn teure Glasmöbel oder Aquarien vorhanden sind

Wie wir in unserem Kombipolicen-Ratgeber erklären, spart eine Familien-Kombipolice oft 15–20% gegenüber getrennten Verträgen.

Versicherungssumme anpassen: Kinder erhöhen den Inventarwert

Mit Kindern im Haushalt wächst der Inventarwert: Spielzeug, Kindermöbel, Schulausstattung, Kinderelektronik. Passen Sie Ihre Versicherungssumme an, wenn Kinder hinzukommen. Die Faustregel 650 € × qm kann für Familien-Haushalte zu niedrig sein.

FAQ: Schaden melden und Erstattung

Wie lange dauert die Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung?

Unkomplizierte Schäden (Einbruch, klar dokumentiert) werden oft innerhalb von 2–4 Wochen reguliert. Bei größeren Schäden (Feuer, umfangreicher Wasserschaden) kann ein Sachverständiger? eingeschaltet werden, was den Prozess verlängert. Vollständige Dokumentation vom ersten Tag an beschleunigt alles erheblich.

Kann meine Versicherung einen Schaden ablehnen?

Ja – häufige Gründe: Schaden wurde zu spät gemeldet, Einbruchspuren fehlen, die Schadenursache war ausgeschlossen (z.B. Überflutung ohne Elementarschutz), grobe Fahrlässigkeit (vergessener Herd), oder die Versicherungssumme? liegt unter dem tatsächlichen Wert (Unterversicherung). Genau Vertrag lesen und Dokumentation vollständig halten.

Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?

Erst schriftlich widersprechen mit Begründung und Belegen. Dann Ombudsmann? für Versicherungen einschalten (kostenlos, unabhängig). Als letztes Mittel: Anwalt für Versicherungsrecht. Viele Erstattungsstreitigkeiten werden durch den Versicherungsombudsmann außergerichtlich gelöst.

Was bei Schadensfall tatsächlich einen Unterschied macht

Unabhängig vom spezifischen Thema dieses Artikels gelten einige allgemeine Grundregeln für die Hausratversicherung: Die Versicherungssumme sollte immer dem tatsächlichen Hausratwert entsprechen (650 Euro/qm als Startpunkt). Elementarschutz sollte in jedem deutschen Haushalt eingeschlossen sein — Starkregen und Überschwemmungen treffen alle Regionen. Kaufbelege und Inventarlisten regelmäßig aktualisieren — im Schadensfall? ist Dokumentation entscheidend.

Was bei der Schadensfall-Police wirklich zählt

Für die meisten Haushalte empfiehlt sich ein Online-Vergleich als erster Schritt: CHECK24 oder Verivox zeigen 20–40 Angebote übersichtlich. Ergänzen Sie dies mit direkten Angeboten von FRIDAY und HUK24. Prüfen Sie aktuelle Stiftung Warentest-Bewertungen und Kundenbewertungen auf Trustpilot. Entscheiden Sie nicht nur nach Preis — Leistungsumfang und Kundenservice sind langfristig wichtiger als 10 Euro Jahreseinsparung.

Richtige Versicherungssumme für Schadensfall

Wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Hausratwert liegt, spricht man von Unterversicherung?. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig:

Formel: Erstattung = Schaden × (Versicherungssumme ÷ tatsächlicher Wert)

Beispiel: Hausratwert 60.000 €, Versicherungssumme 40.000 €, Schaden 6.000 € → Erstattung nur 4.000 €. Das ist ein Verlust von 2.000 € durch Unterversicherung. Vermeidung: Versicherungssumme alle 3–5 Jahre aktualisieren.

Was bei Schadensfall in der Police stehen muss

BausteinWichtigkeitFür wen besonders?
Einbruchdiebstahl?PflichtAlle Haushalte
Leitungswasserschaden?PflichtBesonders Altbau
Feuer / Blitzschlag?PflichtAlle Haushalte
Fahrradklausel?EmpfohlenAktive Fahrradfahrer, Städte
GlasbruchOptionalGroße Glasfronten, Kamine
ElementarschutzEmpfohlenFluss-/Hangnähe, Keller?
NeuwertersatzEmpfohlenHochwertige Ausstattung

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste? hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert??

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit??

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt?, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie? erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Stand: 1. Oktober 2022 5 Min. Lesezeit
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