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Schimmelschaden und Hausratversicherung: Was ist versichert?

6 Min. Lesezeit
Einfamilienhaus mit Eingang und Garten

Schimmel in der Wohnung — zahlt die Hausratversicherung? Wir erklären, wann Schimmelschäden gedeckt sind, wann nicht und wie Sie Ihren Hausrat vor Schimmel schützen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundsatz: Schimmel ist meist kein Versicherungsschaden
  • Ausnahme: Schimmel durch Leitungswasserschaden
  • Was zahlt die Versicherung bei Schimmel durch Leitungswasser?
  • Wann bezahlt niemand?
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Schimmelschaden und Hausratversicherung: Was ist versichert?

Schimmel ist eines der häufigsten Wohnungsprobleme in Deutschland — und auch einer der häufigsten Anlässe für Streit zwischen Mietern, Vermietern und Versicherungen. Zahlt die Hausratversicherung bei Schimmelschäden?

Grundsatz: Schimmel ist meist kein Versicherungsschaden

Die Hausratversicherung deckt Schäden durch plötzlich eintretende Ereignisse — Feuer, Einbruch, Wasserschaden durch Rohrbruch?. Schimmel entsteht hingegen über einen längeren Zeitraum und gilt daher meist nicht als versichertes Schadenereignis.

Ausnahme: Schimmel durch Leitungswasserschaden

Wenn ein Rohrbruch oder ein ähnlicher Leitungswasserschaden zu Feuchtigkeit und anschließend zu Schimmel führt, kann die Versicherung einspringen:

  • Der primäre Schaden (Rohrbruch, Überschwemmung? durch Rückstau?) muss ein versichertes Ereignis sein
  • Schimmel als Folgeschaden dieses Ereignisses kann mitgedeckt sein
  • Wichtig: Schaden sofort melden — nicht warten, bis sich Schimmel ausbreitet

Was zahlt die Versicherung bei Schimmel durch Leitungswasser?

  • Schimmelbeseitigung am Hausrat? (z.B. Kleidung, Polstermöbel)
  • Trocknung und Sanierung des betroffenen Hausrats
  • Ersatz von nicht rettbaren Gegenständen (Neuwert?)

Was sie nicht zahlt: Schimmelschäden am Gebäude (Putz, Wände) — das ist Sache der Wohngebäudeversicherung oder des Vermieters.

Wann bezahlt niemand?

Entsteht Schimmel durch mangelndes Lüften oder Heizen (Mieterfehler), zahlt weder Hausrat- noch Gebäudeversicherung für den Schimmel selbst. Der Mieter? haftet dann dem Vermieter gegenüber.

Prävention: Schimmel verhindern

  • 3x täglich 5–10 Minuten stoßlüften (Querlüftung)
  • Möbel nicht direkt an Außenwände stellen (10 cm Abstand)
  • Wäsche nicht im Wohnraum trocknen
  • Hygrometer verwenden: Luftfeuchtigkeit unter 60 % halten

Typische Fragen nach einem Hausratschaden

Wie lange dauert die Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung?

Unkomplizierte Schäden (Einbruch, klar dokumentiert) werden oft innerhalb von 2–4 Wochen reguliert. Bei größeren Schäden (Feuer, umfangreicher Wasserschaden) kann ein Sachverständiger? eingeschaltet werden, was den Prozess verlängert. Vollständige Dokumentation vom ersten Tag an beschleunigt alles erheblich.

Kann meine Versicherung einen Schaden ablehnen?

Ja – häufige Gründe: Schaden wurde zu spät gemeldet, Einbruchspuren fehlen, die Schadenursache war ausgeschlossen (z.B. Überflutung ohne Elementarschutz), grobe Fahrlässigkeit (vergessener Herd), oder die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert (Unterversicherung). Genau Vertrag lesen und Dokumentation vollständig halten.

Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?

Erst schriftlich widersprechen mit Begründung und Belegen. Dann Ombudsmann? für Versicherungen einschalten (kostenlos, unabhängig). Als letztes Mittel: Anwalt für Versicherungsrecht. Viele Erstattungsstreitigkeiten werden durch den Versicherungsombudsmann außergerichtlich gelöst.

Typische Fragen rund um Schadensfall

Viele Versicherungsnehmer fragen sich, ob ihre Hausratversicherung im Schadensfall? wirklich zahlt. Grundsätzlich gilt: Wer seinen Hausrat realistisch bewertet, die richtigen Bausteine gewählt hat und einen Schaden korrekt meldet, erhält seine Erstattung. Probleme entstehen meist durch Unterversicherung?, fehlende Dokumentation oder gemeldete Schäden, die kein versichertes Ereignis waren.

Schadensfall: Jahresprämie optimieren — hier anfangen

Die Prämie? der Hausratversicherung lässt sich durch verschiedene Maßnahmen senken: Selbstbeteiligung erhöhen — 150–300 Euro Selbstbeteiligung? reduzieren die Jahresprämie oft um 10–20%. Mehrjahresvertrag — viele Anbieter geben Rabatt bei 2-jähriger Laufzeit. Zahlungsweise — Jahreszahlung ist meist günstiger als monatliche Zahlung. Sicherheitstechnik — zertifizierter Einbruchschutz kann Prämien senken. Kein Schaden-Bonus — manche Versicherer geben nach schadenfreien Jahren Rabatt.

Schadensfall: Schadensabwicklung Schritt für Schritt

Die Schadensabwicklung ist der Moment der Wahrheit bei der Hausratversicherung. Wer gut vorbereitet ist, bekommt seine Erstattung schneller und vollständiger. Sofortmaßnahmen je nach Schadentyp: Bei Einbruch — Polizei (110) sofort, Tatort nicht verändern, Aktenzeichen notieren. Bei Wasserschaden — Haupthahn abdrehen, Strom abschalten, Versicherer anrufen. Bei Brand — Feuerwehr (112), Gebäude verlassen, dann erst Versicherung.

Vor dem Schadensfall: Schadensfall richtig erfassen

Die beste Vorbereitung auf den Schadensfall: Ein jährlich aktualisiertes Rundgang-Video durch alle Räume. 10–15 Minuten Smartphone-Video zeigen alles, was vorhanden ist — mit Seriennummern, Marken und Modellen sichtbar. Dieses Video in der Cloud speichern (Google Drive, iCloud). Im Schadensfall ist dieses Video bares Geld wert — ohne Nachweis? bekommt man weniger oder gar nichts.

Schadensfall: Leitungswasserschaden melden und dokumentieren

  • Fotos vom Schadensbild (nasse Wand, beschädigter Boden, betroffene Möbel)
  • Fotos vom defekten Rohr oder Ventil (falls sichtbar)
  • Handwerkerrechnung für die Leckage-Ortung und Reparatur
  • Liste aller beschädigten Gegenstände mit Kaufdatum und Wert
  • Schadensmeldung innerhalb der Vertragsfrist einreichen

Tipp: Erstelle jetzt (bevor ein Schaden passiert) eine Inventarliste? mit Fotos aller wertvollen Gegenstände und hinterlege sie in der Cloud. Im Schadensfall ist der Nachweis damit einfach.

Schadensfall: So findest du den passenden Tarif

Die Unterschiede zwischen Tarifen sind erheblich: Für dieselbe Wohnung können zwei verschiedene Anbieter bis zu 60 % unterschiedliche Prämien berechnen – bei ähnlichem Schutzumfang. Ein strukturierter Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.

Beim Vergleich beachten:
  • Versicherungssumme? realistisch ansetzen (650 € × qm als Faustregel)
  • Neuwertersatz statt Zeitwert? wählen – zahlt sich im Schadensfall aus
  • Selbstbehalt?: 150 € senkt die Prämie, ohne den Schutz wesentlich zu schwächen
  • Fahrrad- und Glasbruchklausel je nach Bedarf einschließen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit??

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 10. Februar 2025 6 Min. Lesezeit
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