Laptop, TV und Elektronik: Was zahlt die Hausratversicherung?

4 Min. Lesezeit
Mann schließt Hausratversicherung im Homeoffice ab

MacBook gestohlen, TV durch Blitz zerstoert – wann und wie viel zahlt die Hausratversicherung fuer Elektronik?

Das Wichtigste in Kürze
  • Schutzumfang: Was bei Elektronik und Gadgets bezahlt wird
  • Elektronik: Diese Jahresprämien sind realistisch
  • Vertragsbedingungen bei Elektronik verstehen
  • Elektronik: Die häufigsten Missverständnisse aufgeklärt
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Mieter? und Eigenheimbesitzer in Deutschland. 3 von 4 deutschen Haushalten sind hausratversichert — ein klares Signal, dass sich der Schutz lohnt. In diesem Ratgeber zeigen wir, was du zu diesem Thema wissen musst.

Schutzumfang: Was bei Elektronik und Gadgets bezahlt wird

Versichert sind alle beweglichen Gegenstände in deiner Wohnung gegen folgende Gefahren:

  • Einbruchdiebstahl?: Gestohlene oder beschädigte Gegenstände bei Einbruch — 28 % aller Schadensfälle, Durchschnittsschaden 3.000–4.000 €
  • Leitungswasserschäden: Rohrbruch?, Wasserrohrdefekte, Waschmaschinen-Lecks — 37 % aller Fälle, häufigstes Schadenereignis
  • Sturm und Hagel: Ab Windstärke 8, 18 % aller Schadensfälle
  • Feuer und Blitzschlag?: Vollständiger Schutz bei Brand, 10 % aller Fälle, Durchschnittsschaden über 8.000 €

Darüber hinaus sind je nach Tarif? weitere Leistungen möglich: Elementarschäden? (Hochwasser, Starkregen), Fahrraddiebstahl?, Glasbruch, Hausrat? auf Reisen (Außenversicherung).

Elektronik: Diese Jahresprämien sind realistisch

Im Schnitt zahlen deutsche Haushalte 90–150 € pro Jahr für eine gute Hausratversicherung — das entspricht 7,50–12,50 € pro Monat. Für diesen Betrag ist der gesamte Hausrat abgesichert.

WohnungsgrößeVersicherungssummeJahresprämie (ca.)
40 qm26.000 €50–78 €
60 qm39.000 €72–110 €
80 qm52.000 €95–145 €
100 qm65.000 €118–178 €
120 qm78.000 €140–210 €

Versicherungssumme? berechnen: Wohnfläche? in qm × 650 € = Versicherungssumme. Dieser Wert gilt für durchschnittlich eingerichtete Haushalte.

Vertragsbedingungen bei Elektronik verstehen

  • Neuwertentschädigung: Du bekommst den heutigen Wiederbeschaffungspreis — nicht den abgenutzten Zeitwert?. Der Unterschied kann tausende Euro betragen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn du eine brennende Kerze vergisst oder das Fenster offen lässt — mit dieser Klausel? zahlt die Versicherung trotzdem.
  • Unterversicherungsverzicht: Schutz vor anteiliger Kürzung, wenn die Versicherungssumme leicht zu niedrig ist.
  • Fahrradklausel?: Diebstahl? außerhalb der Wohnung mitversichert — in Städten fast immer sinnvoll.
  • Elementarschutz: Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch? — als Zusatzbaustein buchbar, in Risikolagen wichtig.

Elektronik: Die häufigsten Missverständnisse aufgeklärt

  • Unterversicherung: Versicherungssumme zu niedrig gewählt — führt zu anteiliger Kürzung im Schadensfall?
  • Zeitwert-Tarif: Alter Laptop oder Sofa wird nur mit Restbuchwert erstattet — Neuwertklausel? ist unverzichtbar
  • Schaden zu spät gemeldet: Obliegenheitsverletzung kann zur Leistungskürzung führen
  • Zu selten verglichen: Bestandskunden zahlen oft 20–40 % mehr als Neukunden für identische Leistung

Vor Abschluss der Elektronik-Police: Diese Punkte checken

  • Versicherungssumme nach Formel korrekt berechnen: Wohnfläche × 650 €
  • Neuwertentschädigung immer wählen — keine Ausnahme
  • Mindestens 3 Tarife vergleichen — Preisunterschiede bis 60 % sind normal
  • Online abschließen: bis 30 % günstiger als über Außendienst
  • Kündigungsfrist beachten: 3 Monate zum Ablaufdatum — Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nutzen
  • Jährlich zahlen: meist 3–5 % günstiger als monatliche Zahlung

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Zum Vergleich

Elektronik: Individuelle Lösungen für individuelle Fälle

Spezielle Wohn- und Lebenssituationen erfordern angepassten Versicherungsschutz. Wer in einer besonderen Situation lebt — WG, Studenten-Apartment, Hausboot, Tiny House, Containerhaus, Denkmalschutzwohnung — sollte seinen Versicherer explizit darauf hinweisen und fragen, ob diese Situation vollständig abgedeckt ist. Viele Standardtarife schließen untypische Wohnsituationen aus oder haben eingeschränkte Deckung.

Elektronik: Wann und wie die Versicherung aktualisieren?

Lebensveränderungen erfordern Versicherungsanpassungen: Umzug? in eine andere Stadt oder Wohnung — Versicherer informieren, Prämie? kann steigen oder sinken. Heirat oder Familienzuwachs — Hausratwert steigt, Summe anpassen. Scheidung — Wer bekommt welche Gegenstände? Vertrag anpassen. Erben — Erbstücke können den Hausratwert erheblich erhöhen. Homeoffice — Büroausstattung separat absichern.

Das fragen Nutzer über Elektronik und Gadgets

Ist Elektronik und Gadgets automatisch in der Hausratversicherung mitversichert?

Elektronik und Gadgets ist in vielen Basistarifen zumindest teilweise enthalten – aber mit wichtigen Einschränkungen. Diebstahl außerhalb der Wohnung ist oft nicht inklusive (braucht Zusatzklausel). Hochwertige Elektronik und Gadgets über bestimmten Einzelwertgrenzen müssen explizit im Vertrag genannt werden.

Bis zu welchem Wert ist Elektronik und Gadgets in der Standardpolice versichert?

Standardtarife haben Sublimits für bestimmte Kategorien. Elektronik ist oft bis 1.000–2.000 € je Gerät abgedeckt, Wertsachen (Schmuck, Uhren) bis 20 % der Versicherungssumme. Wer teurere Elektronik und Gadgets besitzt, muss diese explizit im Vertrag vermerken lassen.

Was muss ich tun, damit Elektronik und Gadgets im Schadensfall erstattet wird?

Dokumentation ist alles: Kaufbelege, Fotos (Seriennummer fotografieren), Inventarliste?. Beim Einbruch sofort Polizei (Aktenzeichen). Den Schaden innerhalb der Vertragsfrist (24–72 h) melden. Ohne Nachweis? kann die Versicherung die Erstattung ablehnen oder kürzen.

Richtige Versicherungssumme für Elektronik

Wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Hausratwert liegt, spricht man von Unterversicherung?. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig:

Formel: Erstattung = Schaden × (Versicherungssumme ÷ tatsächlicher Wert)

Beispiel: Hausratwert 60.000 €, Versicherungssumme 40.000 €, Schaden 6.000 € → Erstattung nur 4.000 €. Das ist ein Verlust von 2.000 € durch Unterversicherung. Vermeidung: Versicherungssumme alle 3–5 Jahre aktualisieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert?

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt?, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung?. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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hausratversicherung.one · unabhängig seit 2022

Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 17. Mai 2023 4 Min. Lesezeit
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