Versicherungssumme richtig berechnen: So vermeidest du Unterversicherung

Warum die richtige Versicherungssumme so wichtig ist

Die Versicherungssumme ist das Herzstück deiner Hausratversicherung. Sie legt fest, bis zu welchem Betrag dein Versicherer im Schadensfall zahlt. Doch viele Versicherungsnehmer unterschätzen den tatsächlichen Wert ihres Hausrats erheblich. Studien zeigen, dass der durchschnittliche deutsche Haushalt einen Hausrat im Wert von 30.000 bis 80.000 Euro besitzt – oft deutlich mehr, als die meisten vermuten würden.

Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme führt zur sogenannten Unterversicherung. Das bedeutet: Im Schadensfall bekommst du nicht den vollen Schaden ersetzt, sondern nur einen anteiligen Betrag. Hat dein Hausrat beispielsweise einen Wert von 60.000 Euro, du bist aber nur mit 30.000 Euro versichert, erhältst du bei einem Schaden von 10.000 Euro nur 5.000 Euro ausgezahlt. Dieses Prinzip der proportionalen Kürzung kann im Ernstfall existenzbedrohend sein.

Besonders nach einem Totalschaden durch Feuer oder Leitungswasser stehen viele Betroffene vor dem finanziellen Ruin, wenn die Versicherungssumme nicht stimmt. Es lohnt sich daher, regelmäßig – mindestens alle zwei bis drei Jahre – eine Bestandsaufnahme des eigenen Hausrats durchzuführen und die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.

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Die Raum-für-Raum-Methode: Systematisch zum richtigen Wert

Die effektivste Methode zur Ermittlung deiner Versicherungssumme ist die systematische Raum-für-Raum-Begehung. Nimm dir einen Nachmittag Zeit und gehe jeden Raum deiner Wohnung einzeln durch. Notiere dabei sämtliche Gegenstände und schätze deren Wiederbeschaffungswert – also den Betrag, den du heute ausgeben müsstest, um den Gegenstand neu zu kaufen.

Beginne im Wohnzimmer mit den großen Posten: Sofa, Fernseher, Hi-Fi-Anlage, Regale und Schränke. Vergiss dabei nicht die kleinen Dinge wie Bücher, Dekoration, Gardinen und Teppiche. Im Schlafzimmer zählen Bett, Matratze, Kleiderschrank und natürlich der gesamte Inhalt des Schranks. Allein die Kleidung einer vierköpfigen Familie kann schnell einen Wert von 10.000 bis 20.000 Euro erreichen. Die Küche birgt ebenfalls oft unterschätzte Werte: Einbaugeräte, Geschirr, Besteck, Elektrokleingeräte und Vorräte summieren sich rasch.

Vergiss auch Keller, Dachboden und Garage nicht. Werkzeug, Sportgeräte, Fahrräder, Campingausrüstung und saisonale Gegenstände werden besonders häufig vergessen. Auch Gegenstände, die du außerhalb der Wohnung nutzt – etwa Kinderwagen, Rollator oder Gartenmöbel – gehören zum versicherten Hausrat, sofern sie sich in Nebenräumen befinden.

Die Wertermittlungstabelle: Pauschale Berechnung als Alternative

Wem die detaillierte Auflistung zu aufwendig ist, kann als erste Orientierung die Wertermittlungstabelle nutzen. Viele Versicherer empfehlen einen Richtwert von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt das eine Versicherungssumme von 52.000 Euro. Diese Pauschale berücksichtigt einen durchschnittlichen Haushalt und bietet den Vorteil, dass bei dieser Berechnungsmethode in der Regel ein Unterversicherungsverzicht gilt.

Der Unterversicherungsverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung, die besagt, dass der Versicherer im Schadensfall auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung verzichtet. Solange die Versicherungssumme nach der empfohlenen Quadratmeter-Pauschale berechnet wurde, zahlt der Versicherer den vollen Schaden bis zur Versicherungssumme – ohne anteilige Kürzung. Diesen Punkt solltest du unbedingt in deinem Vertrag prüfen und gegebenenfalls vereinbaren lassen.

Beachte jedoch, dass die Pauschale bei überdurchschnittlich wertvollen Haushalten zu niedrig sein kann. Wenn du hochwertige Elektronik, Schmuck, Kunstgegenstände, Designermöbel oder teure Musikinstrumente besitzt, solltest du die individuelle Auflistung wählen oder die Pauschale entsprechend erhöhen.

Häufige Fehler bei der Berechnung vermeiden

Der größte Fehler ist die Verwechslung von Zeitwert und Neuwert. Für die Versicherungssumme zählt immer der Wiederbeschaffungswert (Neuwert), nicht der aktuelle Marktwert gebrauchter Gegenstände. Dein fünf Jahre alter Fernseher hat vielleicht nur noch einen Zeitwert von 200 Euro, aber ein gleichwertiges neues Gerät kostet 800 Euro – und genau diese 800 Euro musst du in die Berechnung einbeziehen.

Ein weiterer häufiger Fehler ist das Vergessen von Neuanschaffungen. Nach dem Kauf eines neuen Laptops, einer Küchenmaschine oder nach Geschenken zu Weihnachten steigt der Hausratwert – die Versicherungssumme bleibt aber oft unverändert. Gewöhne dir an, größere Anschaffungen direkt in deiner Hausratsliste zu dokumentieren und die Kaufbelege aufzubewahren. Digitale Fotos deiner wertvollsten Gegenstände samt Quittungen erleichtern im Schadensfall die Abwicklung erheblich.

Wenn du unsicher bist, nutze unseren Vergleich der Testsieger, um einen Tarif mit Unterversicherungsverzicht und angemessener Versicherungssumme zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich unterversichert bin und einen Schaden melde?

Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer die Entschädigung proportional. Beträgt deine Versicherungssumme nur 50 Prozent des tatsächlichen Hausratwerts, erhältst du auch nur 50 Prozent des Schadens erstattet. Diese Kürzung gilt unabhängig davon, ob der Schaden die Versicherungssumme überschreitet oder nicht. Nur mit einem vertraglich vereinbarten Unterversicherungsverzicht bist du vor dieser Kürzung geschützt.

Wie oft sollte ich meine Versicherungssumme überprüfen?

Mindestens alle zwei bis drei Jahre solltest du eine Bestandsaufnahme durchführen. Zusätzlich ist eine Überprüfung nach größeren Anschaffungen, einem Umzug in eine größere Wohnung oder nach Lebensereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes ratsam. Viele Versicherer bieten auch eine dynamische Anpassung an, bei der die Versicherungssumme jährlich automatisch um einen bestimmten Prozentsatz steigt.

Zählen beruflich genutzte Gegenstände im Homeoffice zum Hausrat?

Arbeitsmittel im Homeoffice sind grundsätzlich Teil des Hausrats, sofern sie dir persönlich gehören. Firmeneigentum deines Arbeitgebers ist in der Regel nicht über deine Hausratversicherung abgedeckt. Dein privater Laptop, den du auch beruflich nutzt, zählt hingegen zum Hausrat. Kläre im Zweifelsfall mit deinem Versicherer, ob und bis zu welcher Summe Arbeitsmittel mitversichert sind.

Weiterlesen: Hausratversicherung Ratgeber

Video: Hausratversicherung einfach erklärt


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