Hausratversicherung nach Schadensfall kündigen — Sonderkündigungsrecht

6 Min. Lesezeit
Paar auf Sofa mit Smartphone

Nach einem Schaden kündigen: Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht? Fristen, Musterschreiben-Hinweise und was du beim Wechsel beachten musst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Was ist das Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall?
  • Wann kann ich nach Schadensfall kündigen?
  • Wann kündigt der Versicherer nach Schadensfall?
  • Warum nach Schadensfall wechseln?
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Nach einem Schadensfall? kündigen — das Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall ist ein wichtiges Instrument für Versicherungsnehmer. Wir erklären, wann und wie du nach einem Schaden kündigen kannst und was du dabei beachten musst.

Was ist das Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall?

Nach einem regulierten Schadensereignis haben beide Seiten — Versicherungsnehmer und Versicherer — das Recht auf außerordentliche Kündigung? des Vertrags. Das ist gesetzlich geregelt (§ 92 VVG).

Das Recht besteht, weil sich das Risiko nach einem Schaden möglicherweise verändert hat — und beide Parteien die Freiheit haben sollen, die Vertragsbeziehung zu beenden.

Wann kann ich nach Schadensfall kündigen?

Das Sonderkündigungsrecht? entsteht:

  • Nach der Schadensregulierung? durch den Versicherer
  • Wenn der Versicherer die Leistung ablehnt

Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Regulierungsergebnisses. Diese Frist ist einzuhalten.

Wann kündigt der Versicherer nach Schadensfall?

Auch der Versicherer kann kündigen — besonders wenn:

  • Mehrere Schäden in kurzer Zeit gemeldet wurden
  • Der Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht
  • Das Risiko als zu hoch eingestuft wird

Wenn der Versicherer kündigt, hast du das Recht auf eine schriftliche Begründung und kannst Widerspruch einlegen.

Warum nach Schadensfall wechseln?

Es kann sinnvoll sein, nach einem Schadensfall zu wechseln wenn:

  • Der Versicherer langsam oder unkooperativ war
  • Die Regulierung unbefriedigend war
  • Ein besserer Tarif? verfügbar ist
  • Der Versicherer die Prämie? nach dem Schaden erhöht

Wie kündige ich nach Schadensfall?

  1. Schriftliche Kündigung per Brief oder E-Mail
  2. Datum: spätestens einen Monat nach Regulierung
  3. Grund: "Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach Schadensfall"
  4. Einschreiben empfehlenswert (Nachweis?)
  5. Neuen Vertrag ZUERST abschließen, dann kündigen

Was kommt in das Kündigungsschreiben?

Das Schreiben sollte enthalten:

  • Deine Versicherungsnummer
  • Das Datum des Schadensfalls
  • Den ausdrücklichen Hinweis auf Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG
  • Gewünschtes Kündigungsdatum
Verliere ich meine Ansprüche wenn ich nach Schadensfall kündige?

Nein — die Schadensregulierung für den bereits gemeldeten Schaden bleibt bestehen. Du kannst also erst den Schaden regulieren lassen und dann kündigen.

Wie schnell finde ich nach Kündigung eine neue Versicherung?

Online-Tarife können sofort abgeschlossen werden. Informiere die neue Versicherung über den Vorschaden — Verschwiegene Vorschäden können zu Problemen führen. Viele Versicherer fragen aktiv danach.

Muss ich Vorschäden beim neuen Versicherer angeben?

Ja — Vorschäden sind vorvertragliche Anzeigepflicht. Verschweigst du einen Vorschaden und der neue Versicherer erfährt davon, kann er im Schadensfall die Leistung verweigern. Immer ehrlich sein.

Darf der Versicherer nach einem Schaden meine Prämie erhöhen?

In der Regel nein — Hausratversicherungen haben kein standardisiertes Schadensfreiheitssystem wie die KFZ-Versicherung. Eine direkte Prämienerhöhung nach Schaden ist selten und meist nicht vertraglich vorgesehen. Ist das doch der Fall, hast du Sonderkündigungsrecht wegen Prämienerhöhung.

Praxis-Tipp: Erstellen Sie heute ein 10-minütiges Rundgang-Video durch Ihre Wohnung und speichern Sie es in der Cloud. Filmen Sie jeden Raum mit sichtbaren Seriennummern, Markennamen und wertvollen Gegenständen. Dieses Video ist Ihr wichtigstes Dokument im Schadensfall. Ohne Nachweise bekommen Versicherte oft nur einen Bruchteil des tatsächlichen Schadens ersetzt.

Schadensfall: Diese Punkte für deine Hausratpolice prüfen

  • Versicherungssumme aktuell? (650 Euro/qm als Ausgangspunkt)
  • Elementarschutz eingeschlossen?
  • Selbstbeteiligung auf sinnvolles Niveau gesetzt?
  • Fahrrad/E-Bike?-Klausel? falls vorhanden?
  • Letzte Preisvergleich weniger als 3 Jahre her?
  • Inventarliste? oder Rundgang-Video aktuell?
  • Haushaltsveränderungen (Kinder, Erbe, Umzug?) gemeldet?

Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall ist ein starkes Instrument, um einen schlechten Versicherer zu verlassen. Nutze es aktiv und informiere dich beim neuen Anbieter über Vorschadenspflichten. Mit dem richtigen Vorgehen ist ein Wechsel nach Schadensfall einfach, schnell und risikofrei möglich — und du bekommst einen besseren Schutz für dein Geld.

Wann solltest du deine Schadensfall-Hausratversicherung prüfen?

  • Nach einem Umzug (neuer Ort = neues Risikoprofil)
  • Nach größeren Anschaffungen (Elektrogeräte, Fahrrad, Schmuck)
  • Nach Renovierungen (neues Parkett, neue Küche erhöhen den Hausratwert)
  • Nach dem Einzug von Mitbewohnern (Versicherungssumme anpassen)
  • Jährlich zum Vertragsjubiläum (Marktpreise vergleichen)

FAQ Schadensfall: Typische Schadensfall-Fragen beantwortet

Wie lange dauert die Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung?

Unkomplizierte Schäden (Einbruch, klar dokumentiert) werden oft innerhalb von 2–4 Wochen reguliert. Bei größeren Schäden (Feuer, umfangreicher Wasserschaden) kann ein Sachverständiger? eingeschaltet werden, was den Prozess verlängert. Vollständige Dokumentation vom ersten Tag an beschleunigt alles erheblich.

Kann meine Versicherung einen Schaden ablehnen?

Ja – häufige Gründe: Schaden wurde zu spät gemeldet, Einbruchspuren fehlen, die Schadenursache war ausgeschlossen (z.B. Überflutung ohne Elementarschutz), grobe Fahrlässigkeit (vergessener Herd), oder die Versicherungssumme? liegt unter dem tatsächlichen Wert (Unterversicherung). Genau Vertrag lesen und Dokumentation vollständig halten.

Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?

Erst schriftlich widersprechen mit Begründung und Belegen. Dann Ombudsmann? für Versicherungen einschalten (kostenlos, unabhängig). Als letztes Mittel: Anwalt für Versicherungsrecht. Viele Erstattungsstreitigkeiten werden durch den Versicherungsombudsmann außergerichtlich gelöst.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert??

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit??

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt?, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat? auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 14. Februar 2026 6 Min. Lesezeit
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