Hausratversicherung: Was bei Urlaub und längerer Abwesenheit gilt
Drei Wochen Sommerurlaub, ein Auslandsaufenthalt oder einfach mal fünf Tage weg — wer reist, lässt seine Wohnung zurück. Was viele nicht wissen: Bei langer Abwesenheit kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder sogar erlöschen.
Die Leerstandsklausel: Das müssen Sie kennen
Viele Hausratversicherungen enthalten eine sogenannte Leerstandsklausel. Diese besagt: Wenn die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum unbewohnt ist, können bestimmte Risiken ausgeschlossen werden — besonders Leitungswasserschäden.
Typische Regelungen:
- Bis 60 Tage: Voller Schutz ohne Einschränkungen (bei den meisten Versicherern)
- 60–180 Tage: Manche Einschränkungen, besonders Leitungswasser
- Über 180 Tage: Häufig deutliche Leistungsreduzierung oder Obliegenheitspflichten
Wichtig: Die konkreten Regelungen variieren stark je nach Anbieter und Tarif?. Lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder fragen Sie direkt nach.
Was sollte man vor dem Urlaub tun?
Damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt und kein Schaden unentdeckt bleibt:
- Wasser abstellen: Haupthahn zudrehen (besonders im Winter), das reduziert Leitungswasserrisiken
- Vertrauensperson: Jemanden beauftragen, regelmäßig nach der Wohnung zu sehen (manche Versicherer verlangen das bei langer Abwesenheit)
- Heizung nicht ganz abstellen: Im Winter Mindesttemperatur halten (z.B. 10–15°C), um Frostschäden zu vermeiden
- Wertgegenstände sichern: Schmuck und Wertvolles in den Tresor oder in Bankverwahrung
- Nachbarn informieren: Dass Sie weg sind und wie Sie erreichbar sind
Einbruch während des Urlaubs: Was ist zu beachten?
Leere Briefkästen, zugezogene Rollläden — das sind Einladungen für Einbrecher. Strategische Prävention hilft:
- Briefkasten regelmäßig leeren lassen
- Rollläden abwechselnd auf verschiedenen Positionen
- Zeitschaltuhren für Innenbeleuchtung
- Smarte Sicherheitskameras mit Bewegungsmelder
Der Versicherungsschutz bleibt bei Einbruchdiebstahl? in der Regel bestehen — auch während des Urlaubs. Voraussetzung: Die Wohnung war ordnungsgemäß gesichert (Fenster geschlossen, Türen verschlossen).
Außenversicherung: Ihr Hausrat im Urlaub
Was Sie mit in den Urlaub nehmen (Laptop, Kamera, Schmuck), ist durch die Außenversicherung der Hausratversicherung mitversichert — jedoch oft nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (z.B. 10–20 % der Versicherungssumme) und meist weltweit, aber zeitlich begrenzt (z.B. 3 Monate pro Reise).
Checkliste: Vor dem Urlaub
- ☐ Wasser am Haupthahn abstellen
- ☐ Heizung auf Frostschutz-Modus (nicht ganz aus)
- ☐ Fenster und Türen überprüfen
- ☐ Vertrauensperson mit Schlüssel und Notfallkontakt
- ☐ Wertgegenstände sichern
- ☐ Leerstandsregelung in der Police prüfen (wie lange?)
- ☐ Außenversicherung?: Limit für mitgenommene Gegenstände kennen
Urlaub: 5 Fallen, in die Versicherungsnehmer tappen
- Zu niedrige Versicherungssumme?: Führt zu anteiliger Kürzung im Schadensfall?
- Kein Einbruchschutz-Upgrade: Basispolice kann Schlösser und Türverstärkungen nicht abdecken
- Fahrrad vergessen: Nur mit Fahrradklausel? ist Diebstahl? außerhalb der Wohnung versichert
- Elementar nicht mitversichert: Überschwemmung? ist kein Standard – Zusatzbaustein nötig
- Nie verglichen: Wer mehr als 3 Jahre keine Vergleichsangebote eingeholt hat, zahlt oft zu viel
Urlaub: Die häufigsten Versicherungsfehler
Der häufigste Fehler ist die Unterversicherung: Wer seinen Hausratwert jahrelang nicht aktualisiert, hat nach zahlreichen Neuanschaffungen eine veraltete Versicherungssumme. Der zweite häufige Fehler: fehlender Elementarschutz. Viele Haushalte glauben, Überschwemmungen seien ein seltenes Ereignis — aber Starkregen kann überall auftreten. Der dritte Fehler: keine Inventarliste?. Wer nach einem Brand nicht nachweisen kann, was er besessen hat, bekommt weniger Erstattung.
Bei Urlaub sparen ohne auf Schutz zu verzichten
Die Prämie lässt sich effektiv senken: Selbstbeteiligung erhöhen — 150 Euro SB kann die Jahresprämie um 10–20% senken. Mehrjahresvertrag — 2 Jahre Laufzeit bringt oft 5% Rabatt. Jahreszahlung statt monatlich spart manchmal 3–5%. Sicherheitstechnik — zertifiziertes Schloss oder VdS-Alarm kann Prämien senken. Kein unnötiges Kleinschaden-Melden — manche Versicherer geben schadenfreien Kunden Prämienbonus.
Typische Fragen rund um Hausratversicherung bei Urlaub
Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?
Die Standardformel: Wohnfläche? in qm × 650 € = Versicherungssumme. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt ab. Wer hochwertige Möbel, teure Elektronik oder Sammlerstücke hat, sollte die Summe höher ansetzen – und Einzelobjekte über 1.000 € explizit im Vertrag nennen.
Muss ich jeden Schaden melden, auch kleine?
Nicht unbedingt. Sehr kleine Schäden unter dem Selbstbehalt? lohnen sich nicht zu melden. Außerdem: Zu viele Schäden in kurzer Zeit können zu Prämienerhöhungen führen oder im Extremfall zur Kündigung? durch den Versicherer. Daher: Kleinschäden selbst tragen, nur relevante Schäden melden.
Was ist der Unterschied zwischen Hausrat?- und Gebäudeversicherung?
Hausratversicherung: Schützt dein persönliches Eigentum (alles, was du beim Umzug? mitnehmen würdest). Wohngebäudeversicherung: Schützt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest eingebaute Heizung). Als Mieter? brauchst du nur die Hausratversicherung – die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?
Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert??
Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.
Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.
Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?
Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.
Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?
Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.