WG-Auszug und Hausratversicherung — Kündigung oder Mitnahme?
Beim WG-Auszug: Was passiert mit der Versicherung?Sie ziehen aus der WG aus und in eine eigene Wohnung — prima! Aber was passiert mit Ihrer Ha…
4 Artikel — Seite 1 von 1
In einer WG ist die Frage schnell kompliziert: Wer versichert was? Gilt die Police eines Mitbewohners für alle? Was passiert wenn Mitbewohner Schäden verursachen? Diese Ratgeber klären die Rechtslage und zeigen die besten Lösungen für WG-Versicherungsschutz. 4 Artikel für WG-Bewohner.
← Alle Kategorien
Beim WG-Auszug: Was passiert mit der Versicherung?Sie ziehen aus der WG aus und in eine eigene Wohnung — prima! Aber was passiert mit Ihrer Ha…
WG und Versicherung: Die häufigste FrageIn einer Wohngemeinschaft wohnen mehrere Menschen zusammen — aber braucht jeder eine eigene Hausratver…
Hausratversicherung für WG-Bewohner: Einzel- oder Gemeinschaftsschutz?: Ratgeber mit Tipps, Preisen und Empfehlungen für 2026.
In einer Wohngemeinschaft ist die Versicherungsfrage komplex: Wer versichert was? Gemeinsame Police oder jeder für sich? Unser WG-Ratgeber klärt alle Fragen.
Nicht unbedingt. Entweder schließt ein Hauptmieter eine Police auf alle WG-Bewohner ab (alle namentlich eintragen lassen), oder jeder hat eine eigene für sein Zimmer. Die gemeinsame Variante ist meist günstiger. Wichtig: bei Auszug eines Mitbewohners die Police aktualisieren.
Wenn der Mitbewohner in der gemeinsamen Police eingeschlossen ist, übernimmt die Hausratversicherung auch seine Schäden an versichertem Hausrat. Ist er nicht mitversichert, haftet er persönlich — und du bleibst auf dem Schaden sitzen oder musst klagen.
Eine WG-Hausratversicherung richtet sich nach Wohnfläche und Anzahl der versicherten Personen. Für eine 80-qm-WG beginnen Tarife ab ca. 60–90 Euro pro Jahr. Geteilt durch 3 Personen: unter 30 Euro pro Person — günstig für guten Schutz.
Den ausziehenden Mitbewohner aus der Police entfernen lassen — sonst bleibt der Versicherungsschutz für seinen neuen Wohnort aktiv (was nicht gewollt ist und zu Problemen führen kann). Neue Mitbewohner direkt beim Versicherer melden und namentlich eintragen.
Gemeinschaftsgegenstände sind versichert, wenn sie in der Police des Hauptmieters erfasst sind und die Versicherungssumme entsprechend angepasst wurde. Tipp: die Versicherungssumme sollte alle gemeinsam angeschafften Gegenstände plus persönliches Inventar aller Mitbewohner umfassen.