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Hausratversicherung Keller und Garage: Was ist versichert — was nicht?

3 Min. Lesezeit
Paar mit Tablet — Hausratversicherung vergleichen

Keller und Garage sind Teil des Hausrats — aber was genau ist dort versichert? Viele Mieter und Eigentümer sind überrascht, wenn die Versicherung im Schade…

Jede Wohnform bringt eigene Risiken und Anforderungen an die Hausratversicherung mit sich. Beim Keller? gibt es spezifische Punkte zu beachten.

Typische Risiken im Keller

Im Keller ist folgendes zu beachten: Überschwemmungsrisiko, Rückstaugefahr, Feuchtigkeit. Diese Besonderheiten sollten sich in der Wahl der Versicherungsbausteine widerspiegeln.

Versicherungssumme richtig berechnen

Die Grundregel gilt auch hier: Wohnfläche? × 650 € = Versicherungssumme. Beim Keller solltest du zusätzlich beachten:

  • Nebenräume (Keller, Dachboden) werden anteilig mitgezählt
  • Hochwertige Einrichtung (Designer-Möbel, Kunst) separat aufführen
  • Elektronik und Fahrräder in der Summe berücksichtigen

Empfohlene Bausteine für Keller

  • Leitungswasserschutz: Standard — besonders wichtig bei älteren Gebäuden
  • Einbruchschutz: Je nach Lage und Etage unterschiedlich relevant
  • Elementarschutz: Bei Erdgeschoss, Keller oder Hochwassernähe sinnvoll
  • Glasbruch: Bei großen Fensterfronten oder Wintergarten empfehlenswert

Tipp

Rückstauklausel und Elementarschutz sind für Keller-Lagerung wichtig.

Vergleiche mindestens 3 aktuelle Tarife — die Unterschiede beim Jahresbeitrag? sind oft erheblich.

FAQ: Hausratversicherung Keller

Ist die Hausratversicherung Pflicht? Nein — sie ist freiwillig, aber dringend empfohlen. 3 von 4 deutschen Haushalten haben sie.

Was kostet eine Hausratversicherung? Im Schnitt 90–150 € pro Jahr für einen Normalhausha. Die Prämie? hängt von Wohnort, Wohnungsgröße und Versicherungssumme? ab.

Wie berechne ich die Versicherungssumme? Mit der Faustformel: Wohnfläche in qm × 650 €. Bei 80 qm sind das 52.000 €.

Was ist nicht versichert? Elementarschäden? (ohne Zusatz), grobe Fahrlässigkeit (ohne Klausel?), Bargeld? über 1.000 €, Kfz-Schäden.

Richtige Summe für Keller: So berechnest du sie

Die Versicherungssumme sollte mindestens alle 2–3 Jahre überprüft werden. Konkrete Anlässe:

  • Neue Möbel oder Elektronik angeschafft
  • Wertgegenstände geerbt (Schmuck, Kunst)
  • Umzug? in größere oder kleinere Wohnung
  • Hochzeit oder Geburt eines Kindes

Eine zu niedrige Summe führt zu Unterversicherung — im Schadensfall? wird jeder Betrag anteilig gekürzt. Das kann sehr teuer werden.

Keller: Diese Tarifunterschiede sind entscheidend

Im aktuellen Vergleich überzeugen diese Anbieter besonders:

  • HUK-COBURG: Günstigster großer Anbieter, häufig Testsieger Preis-Leistung
  • Alte Leipziger: Mehrfacher Testsieger Stiftung Warentest, sehr gute Deckung
  • DEVK: Hohe Kundenzufriedenheit, besonders in NRW und Westdeutschland
  • Allianz: Premium-Anbieter mit umfangreichem Service und Beratungsnetz
  • CosmosDirekt: Günstiger Online-Tarif?, guter Direktabschluss

Wichtig: Preisunterschiede bei identischer Leistung können bis zu 60 % betragen. Immer mindestens 3 Tarife vergleichen.

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Zum Vergleich

Deckungssumme bei Keller: Formel und Praxis

Die wichtigste Frage bei der Hausratversicherung ist die richtige Versicherungssumme. Zu wenig versichert — und Sie erhalten im Schadensfall nur anteilige Erstattung (Unterversicherung?). Zu viel versichert — und Sie zahlen unnötig hohe Prämien. Die bewährte Faustformel: 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 80-qm-Wohnung wären das 52.000 Euro. Wer überdurchschnittlich viel Elektronik, E-Bikes oder Sammlungen besitzt, sollte diesen Wert nach oben korrigieren.

Keller: Diese Versicherungsbausteine zählen wirklich

Nicht jeder Zusatzbaustein ist für jeden Haushalt sinnvoll. Elementarschutz (Überschwemmung?, Erdbeben?) ist für alle Haushalte mit Keller oder Gewässernähe unverzichtbar — bundesweit sollte er eingeschlossen sein. Fahrradklausel?: Pflicht für E-Bike?-Besitzer. Glasbruchversicherung: Sinnvoll bei großen Terrassenscheiben oder Ceranfeld. Außenversicherung: Wichtig für Diebstahl? auf Reisen. Cyberschutz: Neu und für technikaffine Haushalte relevant. Alles andere sind "nice-to-have" — prüfen Sie den Mehrwert konkret.

Anbieterwechsel bei Garage: Kündigung Schritt für Schritt

Die Kündigung? einer Hausratversicherung ist einfacher als viele denken. Standardmäßig gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Bei Beitragserhöhung oder Schadenfall hat man ein Sonderkündigungsrecht (meist 1 Monat nach Bekanntmachung). Den neuen Vertrag immer erst abschließen, dann den alten kündigen — so entsteht keine Deckungslücke. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung des alten Vertrags kostenlos.

Das fragen Leser zu Hausratversicherung Keller und

Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?

Die Standardformel: Wohnfläche in qm × 650 € = Versicherungssumme. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt ab. Wer hochwertige Möbel, teure Elektronik oder Sammlerstücke hat, sollte die Summe höher ansetzen – und Einzelobjekte über 1.000 € explizit im Vertrag nennen.

Muss ich jeden Schaden melden, auch kleine?

Nicht unbedingt. Sehr kleine Schäden unter dem Selbstbehalt? lohnen sich nicht zu melden. Außerdem: Zu viele Schäden in kurzer Zeit können zu Prämienerhöhungen führen oder im Extremfall zur Kündigung durch den Versicherer. Daher: Kleinschäden selbst tragen, nur relevante Schäden melden.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat?- und Gebäudeversicherung?

Hausratversicherung: Schützt dein persönliches Eigentum (alles, was du beim Umzug mitnehmen würdest). Wohngebäudeversicherung: Schützt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest eingebaute Heizung). Als Mieter? brauchst du nur die Hausratversicherung – die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters.

Keller-Schaden: Was bekomme ich konkret erstattet?

Einbruch in eine 75-qm-Wohnung in Köln. Gestohlen: Laptop (1.200 €), Tablet (500 €), Bargeld (300 €), Schmuck (800 €). Tür aufgebrochen: Reparaturkosten 600 €. Gesamtschaden: 3.400 €.

Hausratversicherung erstattet (Beispiel, Police 45.000 €, kein Selbstbehalt):

PositionErstattetHinweis
Laptop / Tablet1.700 €Neuwertersatz, falls Neuwerttarif
Bargeldbis 300 € (limit)Bargeld oft auf 300–500 € begrenzt
Schmuckbis 20 % der VS (9.000 €)Wenn Schmuck Einzelwert unter 1.000 €
Türreparatur600 €Schlosserrechnung einreichen

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