Glossar — Fachbegriffe einfach erklärt

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Neuwertentschädigung, Unterversicherungsverzicht, Allgefahrendeckung, grobe Fahrlässigkeit — Versicherungssprache kann verwirrend sein. Dieses Glossar erklärt alle wichtigen Begriffe klar und verständlich, damit du Vertragsunterlagen wirklich verstehst. 9 Artikel im Glossar.

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Häufige Fragen — Glossar — Fachbegriffe einfach erklärt

Was bedeutet Neuwertentschädigung?

Bei Neuwertentschädigung zahlt die Versicherung den Betrag, der nötig ist, einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen — unabhängig vom Alter oder Zustand des beschädigten Stücks. Das Gegenteil ist Zeitwertentschädigung, die Abnutzung abzieht.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet: der Versicherer verzichtet darauf, die Leistung zu kürzen, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Hausratwert — sofern die Berechnung nach der anerkannten Formel (z. B. 650 €/qm) erfolgt ist.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit im Versicherungskontext?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt — z. B. brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt, Herd vergisst oder Fenster offen lässt. Ältere Policen leisten hier nicht, moderne Tarife schließen es meist ein.

Was ist die Außenversicherung?

Die Außenversicherung erweitert den Schutz auf Gegenstände außerhalb der Wohnung — z. B. Laptop in der Bibliothek, Kamera auf Reisen. Meist auf 10–20 % der Versicherungssumme und 3 Monate Auslandsaufenthalt begrenzt.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und schwerem Diebstahl?

Einfacher Diebstahl (ohne Einbruchsspuren) ist im Standardtarif nicht versichert — dafür braucht es die Außenversicherungsklausel. Schwerer Diebstahl mit Einbruch (aufgebrochene Tür/Fenster) ist immer gedeckt.